{"id":1385,"date":"2022-03-24T20:13:00","date_gmt":"2022-03-24T19:13:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/?p=1385"},"modified":"2023-02-16T16:52:35","modified_gmt":"2023-02-16T15:52:35","slug":"bundeszentralregister-und-polizeiliches-fuehrungszeugnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/?p=1385","title":{"rendered":"Vorbestraft ? F\u00fcr immer ? Bundeszentralregister (BZR) und polizeiliches F\u00fchrungszeugnis"},"content":{"rendered":"\n<p>Ich muss selbst immer wieder nachschauen, wie die L\u00f6schungsfristen sind, wenn mich die Mandanten fragen, daher hier mal ein Artikel f\u00fcr mich selbst und alle Interessierten:<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weitverbreiteter Irrglaube (\u00fcbrigens auch unter Richtern und Staatsanw\u00e4lten): Eine Verurteilung bis 90 Tagess\u00e4tzen erscheint nicht im polizeilichen F\u00fchrungszeugnis.<br>Tats\u00e4chlich ist diese Aussage schonmal falsch. Richtig ist: Eine Verurteilung bis 90 Tagess\u00e4tze oder bis zu 3 Monaten Freiheitsstrafe erscheint nicht im Bundeszentralregister, &#8222;wenn im Register <strong>keine weitere Strafe<\/strong> eingetragen ist&#8220;, \u00a732 II Nr.5 BZRG.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p><strong>Konkret: <\/strong>Wird jemand zu 30 Tagess\u00e4tzen verurteilt, und sp\u00e4ter zu weiteren 10 Tagess\u00e4tzen wegen eines anderen Delikts, erscheinen beide Strafen im polizeilichen F\u00fchrungszeugnis, obwohl die Grenze von 90 Tagess\u00e4tzen immer noch unterschritten ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Exkurs: Diese Register gibt es \u00fcberhaupt<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">a.) Das Bundeszentralregister<\/h3>\n\n\n\n<p>In das Bundeszentralregister kommt jede rechtskr\u00e4ftige strafrechtliche Verurteilung, egal wie hoch oder niedrig. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken, zu schnelles Fahren).<br>Ebenfalls nicht erfasst werden (ganz wichtig !) Ermittlungsverfahren, Verurteilungen, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt wurde, eingestellte Verfahren, Freispr\u00fcche und Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundeszentralregister wird in Gerichtsverhandlungen regelm\u00e4\u00dfig verlesen, und flie\u00dft in die Bestimmung des Strafma\u00dfes mit ein:<br>&#8211; Keine Eintragung: Eher mildes Urteil<br>&#8211; Voreintragung: Gewohnheitsstraft\u00e4ter, kr\u00e4ftig draufhauen<br>&#8211; Einschl\u00e4gige Eintragung: Einsperren und Schl\u00fcssel wegwerfen (sinngem\u00e4\u00df)<\/p>\n\n\n\n<p>Den aktuellsten BZR-Auszug bringt immer die Staatsanwaltschaft zur Verhandlung mit.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">b.) Das Einfache F\u00fchrungszeugnis<\/h3>\n\n\n\n<p>Das einfache F\u00fchrungszeugnis ist ein Ausschnitt aus dem BZR, bei dem <strong>erstmalige <\/strong>Verurteilungen bis zu 90 Tagess\u00e4tzen\/3 Monaten Freiheitsstrafe nicht enthalten sind.<br>Die L\u00f6schfristen f\u00fcr weiter zur\u00fcckliegende Verurteilungen sind f\u00fcr das F\u00fchrungszeugnis k\u00fcrzer als die L\u00f6schfristen f\u00fcr das Bundeszentralregister.<br>Es kann also sein, dass eine Eintragung im F\u00fchrungszeugnis schon raus ist, im BZR aber noch enthalten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">c.) Das Erweiterte F\u00fchrungszeugnis<\/h3>\n\n\n\n<p>Im erweiterten F\u00fchrungszeugnis sind zus\u00e4tzlich alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen aufgef\u00fchrt. Wird haupts\u00e4chlich ben\u00f6tigt, wenn man eine T\u00e4tigkeit aus\u00fcben m\u00f6chte, wo ein Kontakt mit Kindern und Jugendlichen besteht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">d.) Das Beh\u00f6rdliche F\u00fchrungszeugnis<\/h3>\n\n\n\n<p>Das beh\u00f6rdliche F\u00fchrungszeugnis wird direkt an die \u00c4mter oder Gerichte geschickt, ohne dass es der Interessent selbst in die Finger bekommt.<br>Wer z.B. einen Schl\u00fcsseldienst als Gewerbe anmelden m\u00f6chte: Mit einer Vorstrafe wegen Einbruchdiebstahls keine Chance.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">e.) Das Europ\u00e4ische F\u00fchrungszeugnis<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Leute mit mehreren EU-Staatsb\u00fcrgerschaften: Hier finden sich neben den Eintr\u00e4gen des deutschen BZR auch die Eintr\u00e4ge des Herkunftslandes wieder.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Weitere spannende Verzeichnisse, aber rechtlich meist nicht von besonderer Relevanz:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">f.) Das Verfahrensverzeichnis der Staatsanwaltschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Staatsanwaltschaft wei\u00df alles (oder meint, alles zu wissen). Zumindest finden sich in diesem Register, welches ganz genau &#8222;<strong>Zentrales Staatsanwalt\u00adschaftliches Verfahrens\u00adregister&#8220; (<\/strong>ZStV<strong>)<\/strong> hei\u00dft, wohl s\u00e4mtliche abgeschlossenen und laufenden Verfahren wieder, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Verfahrenseinstellungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es kommt nicht selten vor, dass man in Ermittlungsakten liest: &#8222;Der Beschuldigte ist bereits einschl\u00e4gig in Erscheinung getreten&#8220;, und der Beschuldigte absolut keine Ahnung hat, was ihm wohl vorgeworfen worden sein k\u00f6nnte. Dieses Register ist der Grund, weil manche Ermittlungsverfahren, die sich quasi von selbst erledigt haben, dem Beschuldigten gar nicht bekanntgegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">g.) Das Erziehungsregister<\/h3>\n\n\n\n<p>In das Erziehungsregister kommen grob gesagt alle Verurteilungen und Ma\u00dfnahmen, bei denen Jugendstrafrecht angewandt worden ist.<br>Das Gute: Nichts davon erscheint im polizeilichen F\u00fchrungszeugnis, und solange keine Jugendstrafe verh\u00e4ngt worden ist.<br>Wenn nichts mehr dazukommt, wird mit 24 Jahren das Erziehungsregister gel\u00f6scht.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Und wie kann ich sowas einsehen ?<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine eigene Einsicht in sein <strong>Bundeszentralregister <\/strong>kann man schriftlich beim Bundesamt f\u00fcr Justiz beantragen, \u00a742 BZRG. Das eigene BZR wird einem aber nicht nach Hause geschickt, sondern man muss es bei einem Amtsgericht seiner Wahl einsehen, wo es anschlie\u00dfend gleich wieder vernichtet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einsichtnahme in das <strong>polizeiliche F\u00fchrungszeugnis<\/strong> kann man beim jeweiligen Einwohnermeldeamt beantragen. Personalausweis mitnehmen und ein bisschen Geld (m\u00fcsste ca. 15,00 EUR Kosten). Man bekommt sogar eine Kopie und darf die mit nach Hause nehmen und \u00fcberall vorzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Spa\u00dfeshalber kann man auch mal die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft \u00fcber sich aus dem <strong>Staatsanwalt\u00adschaftliches Verfahrens\u00adregister<\/strong> anfordern. Das macht man beim Bundesamt f\u00fcr Justiz. Interessant w\u00e4re zu erfahren, ob die auch kommt, wenn aktuell Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller laufen. Das wird wohl kaum mitgeteilt werden. Aus der Verweigerung der Einsicht k\u00f6nnen dann aber problemlos weitere Schl\u00fcsse gezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"vorbestraft-fur-immer\">Die L\u00f6schungsfristen<\/h2>\n\n\n\n<p>Zur\u00fcck zur Ausgangsfrage: Vorbestraft f\u00fcr immer gibt es nur in Ausnahmef\u00e4llen. Tats\u00e4chlich existieren L\u00f6schungsfristen f\u00fcr 99 Prozent aller F\u00e4lle:<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">a.) L\u00f6schungsfristen f\u00fcr das Bundeszentralregister (BZR), \u00a746 BZRG<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Tilgungsfrist richtet sich grunds\u00e4tzlich nach der Strafh\u00f6he:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>5j\u00e4hrige Tilgungsfrist f\u00fcr Strafen bis 90 Tagess\u00e4tze oder 3 Monate, wenn sonst keine Eintragungen vorhanden sind (ansonsten 10 Jahre)<\/li><li>10j\u00e4hrige Tilgungsfrist f\u00fcr Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr<\/li><li>Ansonsten (alles andere): 15 Jahre<\/li><li>Ausnahme: Schmuddelkram (sexueller Mi\u00dfbrauch, etc.): 20 Jahre<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Nie gel\u00f6scht werden Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und\/oder die Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus. Hintergrund ist wohl, dass man die psychische Entwicklung nachvollziehen k\u00f6nnen will.<\/p>\n\n\n\n<p>Die L\u00f6schung muss \u00fcbrigens nicht gesondert beantragt werden, sondern erfolgt vollautomatisch.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">b.) L\u00f6schungsfristen f\u00fcr das Staatsanwalt\u00adschaftliche Verfahrens\u00adregister, \u00a7494 II StPO<\/h3>\n\n\n\n<p>Die L\u00f6schfrist betr\u00e4gt eigentlich zwei Jahre, allerdings ist ambitionierten Staatsanw\u00e4lten die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, die Frist ewig zu verl\u00e4ngern, indem sie immer wieder neue (unsinnige) Verfahren eintragen, die dem Beschuldigten nichtmal bekanntgegeben zu werden brauchen. Kein Plan, wer sich sowas ausgedacht hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">c.) L\u00f6schungsfristen f\u00fcr das polizeiliche F\u00fchrungszeugnis<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die meisten aber am relevantesten: Wann ist das F\u00fchrungszeugnis wieder sauber ?<\/p>\n\n\n\n<p>Was nicht mehr im BZR steht, kann schonmal nicht mehr im F\u00fchrungszeugnis auftauchen. Tats\u00e4chlich sind die L\u00f6schfristen aber sogar noch k\u00fcrzer:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>3j\u00e4hrige Tilgungsfrist f\u00fcr Strafen bis 90 Tagess\u00e4tze oder 3 Monate, sowie Bew\u00e4hrungsstrafen bis zu einem Jahr, wenn sonst keine Eintragungen vorhanden sind.<\/li><li>Ansonsten: 5j\u00e4hrige Tilgungsfrist<\/li><li>Ausnahme: 10j\u00e4hrige Tilgungsfrist bei bestimmten Sexualdelikten<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Lebenslange Freiheitsstrafen sowie angeordnete Sicherungsverwahrungen werden auch hier niemals gel\u00f6scht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fristbeginn f\u00fcr die L\u00f6schungsberechnung<\/strong> ist \u00fcbrigens sowohl beim BZR als auch beim F\u00fchrungszeugnis das Ende der verh\u00e4ngten Freiheitsstrafe bzw. die vollst\u00e4ndige Begleichung der Geldstrafe. Es kann sich also nachteilig auswirken, eine Geldstrafe \u00fcber Jahre in Raten abzuzahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Und, das ist doof: Neue Eintragungen f\u00fchren zu einem Neustart der Fristberechnung. So kommt es des\u00f6fteren mal vor, dass der Richter bei der Verlesung des BZR sehr weit in die Vergangenheit gehen muss.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>In diesem Sinne:<\/strong> Falls ich jemandem mit diesem Artikel eine erste Orientierung geben konnte, freue ich mich \u00fcber eine positive Google-Bewertung \u00fcber diesen <a href=\"https:\/\/g.page\/RAKimMueller\/review\">Link<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich muss selbst immer wieder nachschauen, wie die L\u00f6schungsfristen sind, wenn mich die Mandanten fragen, daher hier mal ein Artikel f\u00fcr mich selbst und alle Interessierten: Ein weitverbreiteter Irrglaube (\u00fcbrigens auch unter Richtern und Staatsanw\u00e4lten): Eine Verurteilung bis 90 Tagess\u00e4tzen erscheint nicht im polizeilichen F\u00fchrungszeugnis.Tats\u00e4chlich ist diese Aussage schonmal falsch. 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