{"id":934,"date":"2017-11-10T07:30:47","date_gmt":"2017-11-10T06:30:47","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/?p=934"},"modified":"2023-02-16T16:54:51","modified_gmt":"2023-02-16T15:54:51","slug":"steuerrecht-umsatzsteuer-in-osterreich-anmelden-so-gehts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/?p=934","title":{"rendered":"Steuerrecht &#8211; Umsatzsteuer in \u00d6sterreich anmelden: So geht&#8217;s !"},"content":{"rendered":"\n<p>Sofern man als Unternehmer Leistungen im europ\u00e4ischen Ausland erbringt, sollte man tunlichst die Umsatzsteuerpflicht im Auge behalten: Bei der \u00dcberschreitung von Umsatz- oder Lieferschwellen ist die Leistung dann nicht mehr im Inland (hier also Deutschland) zu versteuern, sondern im europ\u00e4ischen Ausland. Da der Mehrwertsteuersatz in \u00d6sterreich grunds\u00e4tzlich 20% betr\u00e4gt, ist es wirtschaftlicher, seine Leistung so lange wie m\u00f6glich in Deutschland zu versteuern (19%).<\/p>\n\n\n\n<p>Leider l\u00e4sst das die Steuergesetzgebung nicht beliebig lang zu:<br>&#8211; Wer Dienstleistungen (z.B. Rechtsberatung) mit einem Wert \u00fcber 35.000 EUR an in \u00d6sterreich ans\u00e4ssige Privatkunden (nicht: Gesch\u00e4ftskunden; die sind umsatzsteuerbefreit) erbringt, muss <strong>zuk\u00fcnftig <\/strong> die Umsatzsteuer in \u00d6sterreich abf\u00fchren.<br>&#8211; Das gleiche gilt f\u00fcr Warenlieferungen (z.B. von Onlineshops) an in \u00d6sterreich ans\u00e4ssige private Endkunden: Nach dem ersten Umsatz von \u00fcber 35.000 EUR ist Schluss mit der Umsatzversteuerung in Deutschland.<br><\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Die nachfolgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst worden und beruhen auf eigenen Erfahrungen, jedoch \u00fcbernehme ich keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Vollst\u00e4ndigkeit oder rechtliche Richtigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Meine Buchf\u00fchrungssoftware wies mich darauf hin, dass ich den Umsatz f\u00fcr \u00d6sterreich \u00fcberschritten h\u00e4tte, und dass ich mich da jetzt steuerlich registrieren lassen muss.<br>Wie man das macht, dar\u00fcber schweigt sich die Software allerdings aus. Meine steuerlich geschulten Mitarbeiter hatten auch keine eigenen Erfahrungen, und das Internet liefert auch keine Anleitung.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn man&#8217;s erstmal gemacht hat, ist das aber \u00fcberhaupt kein Problem&#8230; Das Geld f\u00fcr professionelle Anbieter (ab 499 EUR) kann man sich zumindest f\u00fcr \u00d6sterreich echt sparen.<br>Und so wird&#8217;s gemacht:<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>1.) Beantragung einer Umsatzsteuer-ID in \u00d6sterreich<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Folgende Adresse sollte man sich schonmal gut notieren:<\/p>\n\n\n\n<p>Finanzamt Graz-Stadt<br>Betriebsveranlagungsteams Ausl\u00e4nderreferate<br>Conrad von H\u00f6tzendorf-Stra\u00dfe 14 &#8211; 18<br>A &#8211; 8010 Graz<br>\u00d6sterreich<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist die Stelle, die f\u00fcr deutsche Unternehmen zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Als erstes brauchen Sie die Registrierungsformulare, und zwar zwei St\u00fcck: Verf19 und Verf26&#8230;<br>Die bekommen Sie hier:&nbsp;<a href=\"https:\/\/service.bmf.gv.at\/service\/anwend\/formulare\/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=verf&amp;searchsubmit=Suche\">https:\/\/service.bmf.gv.at\/service\/anwend\/formulare\/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=verf&amp;searchsubmit=Suche<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Die f\u00fcllen Sie aus, und f\u00fcgen folgende Unterlagen zus\u00e4tzlich mit bei:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger im Original (schickt Ihnen Ihr deutsches Finanzamt auf telefonische Anfrage binnen ein paar Tagen zu)<br>&#8211; Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag (Kopie reicht)<\/p>\n\n\n\n<p>Das wars auch schon&#8230;<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kleines Problemchen:<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die \u00d6sterreicher geizen mit der Vergabe von Umsatzsteuer-IDs&#8230; Sie bekommen nur eine Abgabennummer&#8230; Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes&#8230;<br>Es sei denn, Sie begr\u00fcnden Ihren Bedarf nach einer Umsatzsteuer-ID&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Einen Grund akzeptieren die \u00d6sis immer: Wenn Sie &#8222;Nutzung von Amazon Business&#8220; als Grund im Formular Verf19 eingeben, wird Ihre Registrierung komplett durchgewunken.<br>Mit Amazon Business k\u00f6nnen Sie mehrwertsteuerbefreit bei Amazon f\u00fcr Ihr Unternehmen einkaufen, und zwar nicht nur bei Amazon als Anbieter selbst (das geht sowieso), sondern gerade bei Dritt-H\u00e4ndlern auf der Amazon-Plattform.<\/p>\n\n\n\n<p>Das war&#8217;s schon&#8230; Antrag abschicken und nach 10-14 Tagen kommt Post mit Abgabennummer und Umsatzsteuer-ID&#8230;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2.) Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in \u00d6sterreich<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer sich steuerlich neu registriert, muss erstmal viertelj\u00e4hrliche Steuervoranmeldungen abgeben, da der Vorjahresumsatz ja unter 35.000 EUR gelegen hat. Dies bleibt so, bis in einem Vorjahr 100.000 EUR Umsatz \u00fcberschritten wurden. Ab dann wird monatlich gemeldet und vorausgezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist auch kein Hexenwerk: Man braucht wieder einmal ein Formular&#8230; Diesmal heisst es &#8222;U30&#8220; und kann hier heruntergeladen werden:&nbsp;<a href=\"https:\/\/service.bmf.gv.at\/service\/anwend\/formulare\/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=u30&amp;searchsubmit=Suche\">https:\/\/service.bmf.gv.at\/service\/anwend\/formulare\/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=u30&amp;searchsubmit=Suche<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig: U30 ist ein Jahresformular und bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr&#8230; Das Formular U30 aus 2017 muss somit f\u00fcr 2018 durch das dann aktuelle Formular ersetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ausf\u00fcllen ist noch einfacher als die Registrierung:<\/p>\n\n\n\n<p>Adressfeld wird mit &#8222;FINANZAMT GRAZ-STADT,&nbsp;BETRIEBSVERANLAGUNGSTEAMS AUSL\u00c4NDERREFERATE,&nbsp;CONRAD VON H\u00d6TZENDORF-STRA\u00dfE 14 &#8211; 18,&nbsp;A &#8211; 8010 GRAZ, \u00d6STERREICH&#8220;<br>Felder 1 und 2 sind Abgabennummer (haben wir ja frisch bekommen) und der Veranlagungszeitraum (komfortabel als Dropdown), in Feld 4.1 kommt der Netto-Umsatz.<\/p>\n\n\n\n<p>Den wiederholt man nochmal in Feld 4.14, und den Rest errechnet die PDF-Datei selbst&#8230; Noch Absender und Datum eintragen, und ganz wichtig: <strong>Unterschreiben<\/strong>, sonst wird die Voranmeldung nicht anerkannt.<br>Dann ab in die Post mit dem Formular, und \u00dcberweisung der Umsatzsteuerschuld nicht vergessen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bankverbindung finden Sie hier:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.bmf.gv.at\/steuern\/selbststaendige-unternehmer\/umsatzsteuer\/ust-kontakt-gs.html\">https:\/\/www.bmf.gv.at\/steuern\/selbststaendige-unternehmer\/umsatzsteuer\/ust-kontakt-gs.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Gegenw\u00e4rtig ist es&nbsp;<strong>Finanzamt Graz-Stadt,&nbsp;<\/strong><strong>IBAN<\/strong>: AT12 0100 0000 0553 4681<strong>BIC<\/strong>:&nbsp;BUNDATWW (aber besser nochmal auf Aktualit\u00e4t \u00fcberpr\u00fcfen)&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Eigentlich sollte die Umsatzsteuererkl\u00e4rung auch elektronisch einzureichen sein&#8230; Hierf\u00fcr bietet die \u00d6sterreichische Finanzverwaltung diverse Verifikationsverfahren \u00fcber B\u00fcrgerkarten und Handy&#8230;<br>Versuchen Sie gar nicht erst, sich zu registrieren&#8230; Ich habe nach langwierigem Ausprobieren entnervt beim Finanzamt Graz angerufen&#8230; Der Sachbearbeiter teilte mir mit, die Verifikation funktioniere nur f\u00fcr \u00d6sterreichische Staatsb\u00fcrger&#8230;<br>Den Hinweis h\u00e4tten die mal auf der Webseite anbringen sollen&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00e4llig ist die Voranmeldung einschlie\u00dflich Zahlung \u00fcbrigens immer&nbsp;<strong>am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats.&nbsp;<\/strong>Bei viertelj\u00e4hrlichem&nbsp;Voranmeldungszeitraum also bis zum 15. Mai (Q1), 15. August (Q2), 15. November (Q3) und 15. Februar (Q4).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3.) Abgabe von Umsatzsteuer-Jahresmeldungen in \u00d6sterreich<\/h2>\n\n\n\n<p>Da gibt&#8217;s dann auch wieder ein Formular f\u00fcr: U1, welches Sie hier finden:&nbsp;<a href=\"https:\/\/service.bmf.gv.at\/service\/anwend\/formulare\/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=u1&amp;searchsubmit=Suche\">https:\/\/service.bmf.gv.at\/service\/anwend\/formulare\/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=u1&amp;searchsubmit=Suche<br><\/a>Auch hierbei handelt es sich wieder um ein Jahresformular&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Hatte ich bislang noch nicht, d\u00fcrfte aber \u00e4hnlich einfach auszuf\u00fcllen sein wie die Quartalsmeldungen&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Jahresmeldungen h\u00e4tte das Finanzamt dann gerne bis zum 30. April des Folgejahres.<\/p>\n\n\n\n<p>4.)<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Ihnen dieser Artikel weitergeholfen hat, w\u00fcrde ich mich sehr \u00fcber eine positive Bewertung freuen:&nbsp;<a href=\"https:\/\/goo.gl\/cd5e4g\">https:\/\/goo.gl\/cd5e4g<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Stand: November 2017<br>Haftungsausschluss: Es wird keine Gew\u00e4hr f\u00fcr inhaltliche Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit \u00fcbernommen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sofern man als Unternehmer Leistungen im europ\u00e4ischen Ausland erbringt, sollte man tunlichst die Umsatzsteuerpflicht im Auge behalten: Bei der \u00dcberschreitung von Umsatz- oder Lieferschwellen ist die Leistung dann nicht mehr im Inland (hier also Deutschland) zu versteuern, sondern im europ\u00e4ischen Ausland. 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