{"id":940,"date":"2016-09-23T01:05:53","date_gmt":"2016-09-23T00:05:53","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/?p=940"},"modified":"2023-02-16T16:55:13","modified_gmt":"2023-02-16T15:55:13","slug":"steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/?p=940","title":{"rendered":"Steuerrecht &#8211; Amazon-Erl\u00f6se richtig buchen &#8211; So geht&#8217;s"},"content":{"rendered":"\n<p>Aufgrund eigener Online-Affinit\u00e4t habe ich immer wieder Firmen in der Beratung, die die Online-Plattform <strong>Amazon<\/strong> als Verkaufsplattform f\u00fcr eigene Produkte nutzen.<br>Und immer wieder stelle ich fest, dass bei weit \u00fcber der H\u00e4lfte ein Denkfehler in der Buchhaltung vorherrscht, der zu betr\u00e4chtlichen Steuernachzahlungen f\u00fchren kann und wird. Zuz\u00fcglich 6% Nachzahlungszinsen pro Jahr.<br>Sp\u00e4testens in einer Steuerpr\u00fcfung wird der Pr\u00fcfer wissen, wie es geht&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob &#8222;<strong>Fulfillment by Merchant<\/strong>&#8220; oder &#8222;<strong>Fulfillment by Amazon<\/strong>&#8220; genutzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich habe heute schon zum dritten Mal in diesem Monat einem Mandanten erkl\u00e4rt, wie es richtig geht&#8230; Da der Sachverhalt recht schwierig zu erfassen und nachzuvollziehen ist, und f\u00fcr eine Erkl\u00e4rung immer mindestens eine Viertelstunde draufgeht, habe ich mich heute dazu entschlossen, das mal schriftlich niederzulegen und dann auf diesen Blog-Beitrag zu verweisen&#8230;<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Vielleicht werde ich den auch einfach ausdrucken und als Handout bereithalten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Kurze Begriffserkl\u00e4rung:<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>Fulfillment by Merchant (FBM):<\/strong> H\u00e4ndler verkauft ein Produkt auf Amazon und verschickt die Ware selbst; Amazon wickelt lediglich die Zahlung ab<br><strong>Fulfillment by Amazon (FBA):<\/strong> H\u00e4ndler schickt die Ware ein und erstellt ein Angebot auf Amazon; Amazon wickelt den kompletten Versand (und ggf. R\u00fcckversand) sowie den kompletten Zahlungsverkehr ab<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Ausgangslage:<\/h3>\n\n\n\n<p>1.) H\u00e4ndler bietet Produkt f\u00fcr 119 EUR \u00fcber Amazon zum Verkauf an&#8230; K\u00e4ufer kauft Produkt f\u00fcr 119 EUR und zahlt 119 EUR an Amazon&#8230;<br>2.) H\u00e4ndler verschickt Produkt an Kunden (oder Amazon verschickt f\u00fcr H\u00e4ndler)<br>3.) H\u00e4ndler stellt an Kunden eine Rechnung \u00fcber 119 EUR aus (100 EUR + 19 EUR MwSt)&#8230;<br>4.) Entsprechend der ausgewiesenen Rechnung muss H\u00e4ndler sp\u00e4ter 19 EUR an das Finanzamt abf\u00fchren im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung<\/p>\n\n\n\n<p>Nun liegt das Geld ja noch bei Amazon&#8230; Sp\u00e4testens alle zwei Wochen zahlt Amazon das eingenommene Geld an H\u00e4ndler aus&#8230;<br>Allerdings kassiert allerdings Amazon ausweislich der Gesch\u00e4ftsbedingungen 15% Verkaufsprovision, die sofort vom Auszahlungsbetrag eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5.) H\u00e4ndler erh\u00e4lt von Amazon somit 101,15 EUR auf sein Konto (= 15% von 119,00 EUR)&#8230;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Der Denkfehler:<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Gro\u00dfteil macht beim Verbuchen dieser Einnahme dann folgenden Fehler:<\/p>\n\n\n\n<p>1.) Die 101,15 EUR werden als Einnahme mit 19% MwSt verbucht (85 EUR netto + 16,15 EUR MwSt)&#8230;<br>2.) Die Amazon-Geb\u00fchr in H\u00f6he von 15% (= 17,85 EUR) wird entweder gar nicht erst gebucht (der H\u00e4ndler hat das Geld ja auch nie erhalten), oder sie wird gleichzeitig als Einnahme und Ausgabe gebucht:<br>&#8211; 17,85 EUR als Einnahme (Amazon hat den Betrag ja kassiert f\u00fcr den H\u00e4ndler)<br>&#8211; 17,85 EUR als Ausgabe (Amazon hat den Betrag ja gleich einbehalten)<\/p>\n\n\n\n<p>Hier zeigt sich auch schon der Denkfehler: H\u00e4ndler hat 19 EUR MwSt auf seiner Rechnung ausgewiesen; beim Finanzamt angekommen sind aber nur 16,15 EUR MwSt)&#8230;<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Frage: Wo befinden sich denn die fehlenden 2,85 EUR f\u00fcr das Finanzamt<\/h4>\n\n\n\n<p>Normalerweise m\u00fcsste man auf die Idee kommen, dass der Betrag ja als Mehrwertsteuer in den 17,85 EUR enthalten ist, die Amazon einbehalten hat&#8230; Dieser Betrag w\u00fcrde sich dann aus 15 EUR Nettoprovision und 2,85 EUR Mehrwertsteuer zusammensetzen&#8230;<br>Diesen Mehrwertsteuerbetrag weist Amazon in der Geb\u00fchrenabrechnung aber nicht aus, was schonmal Grundvoraussetzung w\u00e4re, um die 2,85 EUR als Vorsteuer absetzen zu k\u00f6nnen&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Stattdessen steht in der monatlichen Abrechnung hinter jeder Rechnungsposition: USt 0.00%<\/p>\n\n\n\n<p>Und ganz unten findet sich folgender Satz:<br>&#8222;Steuerschuldnerschaft des Leistungsempf\u00e4ngers \u2013 Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006\/112\/EG.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcbersetzt bedeutet das Folgendes:<br>1.) Amazon genehmigt sich eine Netto-Provision auf Ihre Brutto-Ums\u00e4tze&#8230; Rechnerisch betr\u00e4gt die Amazon-Provision damit nicht 15%, sondern 17,85% (=15%*1,19)&#8230;<br>2.) Nicht nur, dass Sie sich die Vorsteuer aus der 15%igen Provision nicht ziehen k\u00f6nnen: Sie m\u00fcssen die Umsatzsteuer auf die 17,85% auch noch als Steuerschuldner dem Finanzamt melden und an das Finanzamt abf\u00fchren.<br>3.) Naja, ganz so schlimm ist letzteres dann doch nicht: Sie k\u00f6nnen als Unternehmer die zu zahlende Umsatzsteuer auch gleich wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass die Zahllast letztendlich 0,00 betr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Ergebnis:<\/h4>\n\n\n\n<p>Es verbleibt bei dem Nachteil, dass Sie aus der 15%igen Provision die Mehrwertsteuer quasi doppelt entrichtet m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einem Jahresumsatz von 100.000 EUR netto m\u00fcssten Sie als 2850 EUR Umsatzsteuer nachentrichten.<br>Bei einem Jahresumsatz von 1.000.000 EUR w\u00e4ren das schon 28.500 EUR&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Und dann kommen noch die 6% Verzugszinsen pro Kalenderjahr hinzu; \u00fcber 5 Jahre w\u00e4re das schon ein Aufschlag von 30%&#8230;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wie geht es denn jetzt richtig ?<\/h3>\n\n\n\n<p>Richtigerweise buchen Sie die Amazon-Einnahme wie folgt (am Beispiel des SKR 03 Kontorahmenmodells):<\/p>\n\n\n\n<p>1.) 101,15 EUR &#8211; Erl\u00f6s (19%) Zahlung Amazon (Buchungssatz: 1200\/8400)<\/p>\n\n\n\n<p>Die Amazon-Geb\u00fchren, und hier liegt der Kniff, verbuchen Sie dann nacheinander wie folgt als Einnahme und Ausgabe. Dabei legen Sie f\u00fcr die Amazon-Geb\u00fchren ein eigenes Buchungskonto an (hier z.B. 1230)&#8230;<br>2.) 17,85 EUR &#8211; Erl\u00f6s (19%) Geb\u00fchren Amazon als Einnahme (Buchungssatz: 1230\/8400); Folge: Es werden auf dem Konto 1776 (Umsatzsteuer 19%) v\u00f6llig korrekt 19 EUR verbucht, und nicht mehr nur 16,15 EUR&#8230;<br>3.) 17,85 EUR &#8211; Sonstige Leistungen \u00a713b UStG Geb\u00fchren Amazon als Ausgabe (Buchungssatz: 3123\/1230)<br>4.) Die Steuerautomatik Ihres Buchf\u00fchrungsprogramms sollte dann automatisch die Buchung von 19% auf diesen Betrag auf die Konten 1577 und 1797 vornehmen, d.h. die Umsatzsteuer auf 17,85 EUR wird gleichzeitig abgef\u00fchrt und wieder gezogen&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Ihnen dieser Artikel weitergeholfen hat, w\u00fcrde ich mich sehr \u00fcber eine positive Bewertung freuen:&nbsp;<a href=\"https:\/\/goo.gl\/cd5e4g\">https:\/\/goo.gl\/cd5e4g<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Erstellt: September 2016<br>Letztmalige \u00dcberpr\u00fcfung auf Aktualit\u00e4t: November 2017<\/p>\n\n\n\n<p>Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Gew\u00e4hr f\u00fcr inhaltliche Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit \u00fcbernommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund eigener Online-Affinit\u00e4t habe ich immer wieder Firmen in der Beratung, die die Online-Plattform Amazon als Verkaufsplattform f\u00fcr eigene Produkte nutzen.Und immer wieder stelle ich fest, dass bei weit \u00fcber der H\u00e4lfte ein Denkfehler in der Buchhaltung vorherrscht, der zu betr\u00e4chtlichen Steuernachzahlungen f\u00fchren kann und wird. Zuz\u00fcglich 6% Nachzahlungszinsen pro Jahr.Sp\u00e4testens in einer Steuerpr\u00fcfung wird [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":""},"categories":[7],"tags":[],"class_list":["post-940","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuerrecht"],"aioseo_notices":[],"jetpack_featured_media_url":"","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/940","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=940"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/940\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":941,"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/940\/revisions\/941"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=940"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=940"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dev.strafrecht-oldenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=940"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}